Newerkla

Vereinbarung zum Einsatz von Fernsteuerungssoftware

1. Der Fernwartungsvertrag wird für den Zeitraum der Fernwartungssitzung zur Fehlerbehebung oder zur projektbezogenen Abhandlung von Wartungsarbeiten abgeschlossen.

2. Die Fernsteuerungssoftware ist ein Hilfsmittel für die Systemadministration von IT-Systemen, die zur Fehlersuche und -beseitigung eingesetzt wird. Darüber hinaus kann der Administrator steuernd in den Dialog eingreifen und - anstelle des Benutzers - Eingaben tätigen, aus der Ferne Installationsarbeiten am PC des Benutzers durchführen oder sich als Administrator anmelden.

3. Bei der Fernsteuerung eines Arbeitsplatz-PC wird stets der Grundsatz der Datensparsamkeit und der Datenvermeidung beachtet. Die Fernsteuerungsarbeiten sind nach Möglichkeit so durchzuführen, dass demjenigen, der den PC fernsteuert, keine personenbezogenen Daten bekannt werden. Sollte der Auftragnehmer dennoch Kenntnis über persönliche Daten oder Inhalte von Datenbeständen erlangen, so verpflichtet er sich Stillschweigen zu wahren und sich im Rahmen der vertraglich vereinbarten datenschutz-rechtlichen Grundsätzen zu verhalten.

4. Die Fernsteuerung eines IT-Systems wird nur möglich, wenn der Benutzer am Zustandekommen der Fernsteuerungsverbindung aktiv mitwirkt (beobachtete Fernsteuerung).

5. Solange sich der PC eines Benutzers fernsteuern lässt, ist dem Benutzer dieser Umstand durch eine Bildschirmanzeige deutlich zu machen. Zudem muss der Benutzer die Tätigkeiten desjenigen, der seinen PC fernsteuert, nachvollziehen können.

6. Sofern derjenige, der einen Arbeitsplatz-PC fernsteuert, auf Daten zugreift, die offenkundig nicht für die Störungsbeseitigung erforderlich sind, ist der Benutzer berechtigt, die Fernsteuerungsverbindung unverzüglich abzubrechen.

7. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, dass er nach Abschluss der Wartungsarbeiten alle Daten des Auftraggebers, die er ggfls. während der Wartungstätigkeiten kopiert oder ausgedruckt hat, unverzüglich löscht oder vernichtet.

8. Änderungen an Systemdateien, die im Zuge der Arbeiten erforderlich geworden sind, müssen vom Auftragnehmer dokumentiert werden.

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