Newerkla

Allgemeine Geschätsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen und setzen die bis dato geltenden Geschäftsbedingungen außer Kraft.

1.2 Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln sowie Behörden. Kunden i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.4 Vertragstexte werden nach Vertragsschluss im Rahmen der gesetzlichen Fristen gespeichert. 


2. VERTRAGSSCHLUSS

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/ oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2.2 Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

2.3 Mündliche Nebenabreden mit unserem Personal sind nur nach schriftlicher Bestätigung des Abteilungsleiters verbindlich.

2.4 Bestellt ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Weg, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.

2.5 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informiert. Die Gegenleistung wird zurückerstattet.


3. PREISE

3.1 Die Preise verstehen sich netto ohne gesetzliche Umsatzsteuer. Bei Geschäften mit Verbrauchern wird der Endpreis inklusive gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.

3.2 Zusätzlich angeforderte, nicht in Auftragsbestätigung oder Angebot veranschlagte Lieferungen und Leistungen werden nach dem tatsächlich benötigten Zeitaufwand zuzüglich etwaiger Auslösung und Fahrtauslagen sowie dem verbrauchten Material zu Tagespreisen gesondert berechnet.

3.3 Wenn nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise für Lieferungen ab Ort des Sitzes unseres Unternehmens ausschließlich Verpackung, Transport, Versicherung und Installation, deren Kosten wir gesondert berechnen.

3.4 Kommt es bei einer Sonderanfertigung zu einer Mehrlieferung, ist der Kunde verpflichtet, ohne besondere Mitteilung unsererseits, den entsprechend höheren Preis für die Mehrlieferung zu bezahlen, soweit dies zumutbar ist und die Preiserhöhung für den gelieferten Gegenstand 10% des Nettoauftragswerts nicht übersteigt.

3.5 Wir behalten uns vor, von Fall zu Fall für unsere Leistungen Vorauszahlungen, Nachnahme oder Barzahlung zu verlangen oder die Einräumung von Zahlungsfristen aus wichtigem Grund zu widerrufen.


4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1 Rechnungen aus Kaufverträgen sind gemäß den jeweils auf den Rechnungen ausgewiesenen Zahlungsbedingungen zu begleichen. Forderungen aus Dauerschuldverhältnissen wie Miet- und Serviceverträge sowie Rechnungen für Montagen, Reparaturen, Ersatzteillieferungen und andere Dienstleistungen sowie Verbrauchergeschäfte mit sofortiger Warenübergabe sind sofort netto zu bezahlen.

4.2 Der Kunde kommt bei Nichtzahlung spätestens 30 Tage nach Warenerhalt in Verzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über Basiszinssatz zu verzinsen, gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

4.3 Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst und seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns über die Vermögensverhältnisse oder die Kreditwürdigkeit im Nachhinein ungünstige Umstände bekannt werden, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Wechsel und Schecks hereingenommen haben – gleichgültig welchen konkreten vom Kunden noch nicht erfüllten Vertrag es betrifft. In diesem Fall sind wir außerdem berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen sowie nach angemessener Nachfrist von den Verträgen zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

4.4 Der Kunde hat das Recht zur Aufrechnung nur, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


5. EIGENTUMSVORBEHALT

5.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns vor.

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

5.3 Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Sitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

5.4 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer der obigen Pflichten vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

5.5 Der Unternehmer ist berechtigt die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) wegen der Ware gegen einen Dritten entstehen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät; der Unternehmer ist verpflichtet, uns dafür erforderliche Nachweise, Unterlagen und Auskünfte zugänglich zu machen.

6. Widerrufsbelehrung

6.1 Der Kunde hat das Recht, seine Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Das Widerrufsrecht ist gesetzlich ausgeschlossen bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten wurden oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde sowie bei der Lieferung von Datenträgern, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher geöffnet worden sind.

6.2 Der Kunde ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu € 40,00 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert von über € 40,00 hat der Verbraucher die kostengünstigste Rücksendungsart zu wählen.

6.3 Der Kunde hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann.


7. LIEFERBEDINGUNGEN

7.1 Nicht von uns zu vertretende Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt sowie Ereignissen wie Krieg, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Materialausfall, Betriebsstörungen usw., auch wenn sie bei den Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, führen zu einer Verlängerung der Lieferfristen in angemessenem Umfang. Darüber hinaus haben wir das Recht, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten; Schadensersatzansprüche sind deshalb ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn die vorbezeichneten Umstände während eines bestehenden Verzugs von uns eintreten.

7.2 Verbindliche Lieferfristen werden ausschließlich schriftlich von uns zugesagt. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung oder notwendiger Informationen durch den Kunden.

7.3 Die vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Sendung unser Lager verlassen hat oder wenn sie innerhalb der Frist versandbereit ist und hiervon Mitteilung an den Käufer gemacht wurde.

7.4 Die Lieferung erfolgt in handelsüblichen Verpackungseinheiten. Wir behalten uns vor, in zumutbarem Rahmen Bestellungen auf die nächste Verpackungseinheit zu erhöhen oder zu erweitern und zu berechnen. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies im Einzellfall für den Kunden nicht unzumutbar ist.


8. VERSAND

8.1 Der Versand erfolgt nach unserem Ermessen, es sei denn, der Kunde äußert in angemessener Zeit vor der Versendung schriftlich einen besonderen Versendungswunsch. Uns steht das Recht zu, die Ware auf Kosten des Empfängers zu versichern.

8.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Käufer auf diesen über, bei Versendung an einen Unternehmer mit Übergabe der Sendung an die den Transport ausführende Person. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird oder der Käufer sich in Verzug der Annahme befindet, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft an den Kunden über.


9. MONTAGE UND REPARATUR

9.1 Ist Aufstellung oder Montage durch uns vereinbart, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Sache am Tag der Übernahme beim Kunden und, soweit ein Probebetrieb vereinbart worden ist, nach erfolgreichem Probebetrieb auf den Kunden über. Verzögert sich die Übernahme oder der Probebetrieb aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit Abschluss der Montage oder Probebetrieb bzw. mit der entsprechenden Aufforderung hierzu an den Kunden über.

9.2 Für die Sicherung der eigenen Daten vor der Montage/ Installation/Reparatur trägt der Kunde Sorge. Wir haften nicht für die Wiederbeschaffung von Daten.

9.3 Für alle während der Montage an den Anlageteilen entstandenen Schäden, die nicht durch zu unserem Montagepersonal gehörende Personen verursacht sind, haftet der Kunde. Er trägt die Beweislast dafür, dass die Schäden nicht von seinem Personal, Zugangsberechtigten oder sonstigen Dritten verursacht wurden.

9.4 Die Schaffung der baulichen und sonstigen Voraussetzungen für die Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme der Geräte liegt im Verantwortungs- und Durchführungsbereich des Kunden. Verzögert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme. ohne dass wir die hierfür maßgeblichen Umstände zu vertreten haben, so trägt der Kunde die uns durch die Wartezeit und etwa weitere erforderliche Reisen unseres Personals entstehenden Kosten.

9.5 Bei Umänderungen oder Erweiterungsarbeiten an vorhandenen Anlagen oder Softwareänderungen wird keine Gewährleistung für die Anlage übernommen, außer diese ist vorher schriftlich vereinbart worden. Eine Gewähr entfällt, soweit vom Kunden zur Verfügung gestelltes Material für die Ausführung des Auftrags verwendet worden ist, oder wenn ohne unser schriftliches Einverständnis Änderungen bzw. Reparaturen an der Anlage oder der Einbau von Zusatzeinrichtungen aller Art ausgeführt wurden oder die Anlage vor Abnahme durch nicht berechtigte Personen benutzt wurde.

9.6 Die Rücksendung von Waren zur Reparatur außerhalb der Gewährleistung hat mit Adressierung an unseren Kundendienst für uns fracht- und spesenfrei zu erfolgen. Fahrtkosten unseres Kundendienstes trägt der Kunde. Die Ware muss ordnungsgemäß verpackt sein, insbesondere Tinten- und Tonerkartuschen sind vor dem Versand dem Gerät zu entnehmen und extra zu verpacken.

9.7 Für Schäden aufgrund ungenügender Verpackung bzw. Verschmutzung durch den Kunden haften wir nicht.


10. SOFTWARENUTZUNG

10.1 In allen Fällen, in denen Software mit veräußert wird oder zur Nutzung überlassen oder alleiniger Vertragsgegenstand ist, erwirbt der Kunde an der überlassenen Software das Recht für die Nutzung der Software auf einem Gerät, außer er hat einen Lizenzvertrag über eine erweiterte Nutzung abgeschlossen. Das Programm darf nur zum Zweck der Herstellung einer Programmsicherungskopie kopiert werden.

10.2 Im Falle der Weitergabe ist die Software bei der vom Kunden verwendeten Hardware zu löschen und dem Dritten sind sämtliche Programmkopien einschließlich etwaiger Sicherungskopien zu übergeben oder nicht übergebene Datenträger zu vernichten. Die Bestimmungen des Urheberrechts bleiben unberührt.


11. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

11.1 Wir gewährleisten, dass zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs die Sache mangelfrei ist. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag des Gefahrübergangs oder Tag der Ablieferung der Sache.

11.2 Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, wobei die vom Hersteller angegebenen Werte wie Seitenzahlen, Geschwindigkeiten bei Geräten als maximal erreichbare Werte zu sehen sind, die abhängig vom Deckungsgrad, Software und Anwendung sind und nicht ständig erreicht werden. Wesentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

11.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel oder Schäden, die zurückzuführen sind auf z.B. Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, Belastungs-/ Nutzungs-/Aufstellungsempfehlungen, unsachgemäßen Gebrauch, nutzungsbedingten Verschleiß, insbesondere bei Produkten und Teilen mit beschränkter Haltbarkeit (bei Reparaturen oder Ersatzlieferungen durch uns wird hier die erreichte Lebensdauer der Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien wie der Arbeitsaufwand und Fahrtkosten anteilig berechnet), Nichteinhaltung von Wartungsintervallen oder Eingriffen Dritter, Sturz, Überspannung, Einwirkung durch Feuer, Wasser, Rauch usw.

11.4 Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher dies, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

11.5 Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

11.6 Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

Schlägt die Nachbesserung nach mindestens zwei erfolglosen Versuchen fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich dann auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Im Falle einer Ersatzlieferung oder eines Rücktritts wird der Gebrauchsvorteil in Rechnung gestellt.

11.7 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware; für gebrauchte Sachen leisten wir keine Gewähr, es sei denn wir haben eine schriftliche Garantie gegeben. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware; bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.

11.8 Keine Gewähr übernehmen wir für Transportschäden an Waren, die wunschgemäß zum Kunden geschickt wurden, es sei denn, wir haben eine ausdrückliche schriftliche Verpflichtung übernommen. Der Kunde muss die Ware bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden untersuchen und einen möglichen Transportschaden dokumentieren, etwa durch Tatbestandsmeldung der Transportperson, schriftliches Protokoll des Kunden, möglichst mit Zeugenunterschriften und uns dies mitteilen.

11.9 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unser Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten nicht.

11.10 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn uns Vorsatz oder grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle uns zurechenbarer Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

11.11 Im Fall einer von uns übernommenen Gewährleistung hat die Anlieferung des Gerätes an den Kundendienst, auf dem kostengünstigsten Weg zu erfolgen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf nicht mit dem Gerät festverbundene Teile wie Akkus, Batterien, Kassetten, Netzteile, Lampen, Glas, Spiegel, Toner, etc.

11.12 Rechte des Kunden aus Verträgen mit uns sind nicht übertragbar.


12. RÜCKNAHME VON WAREN

12.1 Zur geordneten Abwicklung der Rücksendung von Waren an den Firmensitz hat der Kunde vorher Rücksprache mit der zuständigen Abteilung zu halten. Eine Rücknahme ist innerhalb 30 Tagen nach Erhalt der Ware in unbenutztem und originalverpacktem Zustand möglich.

12.2 Im Fall des Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Ware aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund wird als Vergütung für die Kosten und Bearbeitung 20% des Nettoauftragswerts für den ersten Monat und 5% des Nettoauftragswerts für jeden angefangenen weiteren Monat, insgesamt jedoch nicht mehr als 100% des Auftragswerts berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass Wertminderung oder Aufwand nicht in dieser Höhe entstanden ist. Es wird nur unbeschädigte, einwandfreie, funktionsfähige Ware/Maschinen originalverpackt zurückgenommen. Kosten für fehlendes Zubehör, z.B. Bedienungsanleitung, Kabel muss uns der Kunde zusätzlich erstatten. Ware aus Sonderanfertigung und Sonderbestellung wird nicht zurückgenommen und gutgeschrieben.


13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

13.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Die Vertragssprache ist Deutsch.

13.2 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ausschließlich örtlich das Gericht unseres Geschäftssitzes Aalen zuständig - dies gilt auch bei internationalen Geschäften. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage an dem Ort zu erheben, an dem die Leistung gemäß diesen Bedingungen bzw. einer vorrangigen Individualabrede zu erbringen ist oder bei dem Gericht, das örtlich für den Kunden zuständig ist. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

13.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Newerkla GmbH & Co. KG

73431 Aalen

(AGB 01/2024 - deutschsprachige AGB)